Vereinsordnung
- Das Tennisspielen darf nur mit Tennisschuhen und der üblichen Tennisbekleidung ausgeübt werden.
- Die anwesenden Personen haben Rücksicht auf den laufenden Spielbetrieb zu nehmen, lautes Rufen oder Schreien ist zu unterlassen.
- Kleinkinder dürfen sich innerhalb der Tennisplätze nicht aufhalten, da bei Unfällen der Verein nicht haftet.
- Innerhalb der Tennisanlage herrscht Rauch- und Alkoholverbot
- Bei mutwilligen Beschädigungen der Tennisanlage durch Kinder haften deren Eltern.
- Ist das Spiel beendet, ist der Platz laut Tafeln zu kehren und so rechtzeitig zu verlassen, dass die nachfolgenden Spieler pünktlich beginnen können.
- Spieler, die ihre eingetragenen Stunden nicht einhalten können, werden gebeten, diese rechtzeitig zu streichen, um anderen Personen diese Spielmöglichkeit zu geben.
- Erscheinen die im Spielplan eingetragenen Spieler nicht spätestens 15 Minuten nach Beginn der Stunde, so steht diese Stunde anderen Mitgliedern zur Verfügung.
- Der Platzschlüssel darf nicht weitergegeben werden.
- Gastspieler sind vor Spielbeginn auf der Reservierungsplattform einzutragen.
- Für die Garderobe und Wertgegenstände wird nicht gehaftet.
- Verlässt eine Person als letzte Person die Anlage, so sind Vereinshaus und Tor zu versperren.
- Der Schlüsseleinsatz beträgt EUR 30,00. Bei Verlust ist umgehend der Vereinsvorstand zu informieren und eine Kompensationszahlung in Höhen von EUR 50,00 zu leisten. Anschließend wird dem Mitglied ein neuer Schlüssel ausgehändigt. Nach Beendigung der Mitgliedschaft wird der Schlüsseleinsatz rückerstattet.

